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§ 1 – Geltung der Bedingungen, Vertragspartner, Schriftform
1. Vertragspartner ist für alle Bestellungen das Unternehmen
Gunter Walter Richtsatzverleih,
vertreten durch den Inhaber Gunter Walter,
Lößnitzgrundstraße 12,
01445 Radebeul.
Für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote von Gunter Walter Richtsatzverleih an den Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, welche Gunter Walter Richtsatzverleih mit dem Auftraggeber über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt.
2. Der Auftraggeber ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssten. Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
4. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, so bedürfen rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftraggeber gegenüber Gunter Walter Richtsatzverleih abzugeben sind (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. Fax oder E-Mail).
§ 2 – Vertragsschluss, Vertragssprache, Speichern des Vertragstextes
1. Mit Einstellung der Produkte in den Online-Shop geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diese Artikel ab. Sie können unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie durch Anklicken des Jetzt kaufen-/Bestellbuttons das Angebot über die im Warenkorb enthaltenen Waren annehmen. Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung und Rechnung per E-Mail. Zahlungsart ist auf Rechnung, die innerhalb von 14 Tage zu begleichen ist.
2. Ein bindender Vertrag könnte auch bereits zuvor wie folgt zustande kommen:
– Wenn die Zahlungsart PayPal gewählt werden würde, käme der Vertrag zum Zeitpunkt Ihrer Bestätigung der Zahlungsanweisung an PayPal zustande.
– Oder wenn die Zahlungsart Kreditkarte gewählt werden würde, käme der Vertrag zum Zeitpunkt der Kreditkartenbelastung zustande.
3. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
4. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-Mail zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier auf dieser Seite einsehen und herunterladen.
§ 3 – Lieferbedingungen und Versandkosten
1. Die Lieferung erfolgt nur an eine Versandadresse in Deutschland.
2. Die Kosten der Versendung, insbesondere Versand-/Porto- und Verpackungskosten, trägt der Auftraggeber.
3. Sollte die Zustellung der Ware durch ein Verschulden des Auftraggebers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann Gunter Walter Richtsatzverleih vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Auftraggeber unverzüglich erstattet.
§ 4 – Zahlungsbedingungen
1. Die Bezahlung durch den Auftraggeber erfolgt auf Rechnung. Andere Zahlungsarten wie Paypal, Kreditkarte oder Vorkasse sind derzeit nicht vorgesehen.
2. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rechnung zu zahlen.
§ 5 – Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.
2. Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend:
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
§ 6 – Transportschäden, Gefahruntergang, Annahmeverzug, Untersuchungs- und Rügepflicht bei Kaufleuten
1. Gegenüber Verbrauchern gilt:
Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. Transportversicherung geltend machen zu können.
2. Gegenüber Unternehmern gilt:
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Auftraggeber über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Auftraggeber im Verzug der Annahme ist.
3. Unter Kaufleuten gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
Ist ein Verlust oder eine Beschädigung der Ware äußerlich erkennbar und zeigt der Auftraggeber dem Frachtführer Verlust oder Beschädigung nicht spätestens bei Ablieferung des Gutes an, so wird vermutet, dass die Ware vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist. Die Anzeige muss den Verlust oder die Beschädigung hinreichend deutlich kennzeichnen.
Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich in Textform Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 5 Werktagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Auftraggeber offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung, Fehlen von Bedienungsanleitung und Handbüchern) innerhalb 5 Werktagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Auftraggeber die ordnungsgemäße Untersuchung und/ oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben.
§ 7 – Gewährleistung
1. Die Gewährleistung gegenüber Verbrauchern erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
2. Gegenüber Unternehmern gelten als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibungen des Herstellers, die in den Vertrag einbezogen wurden; für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstige Werbeaussagen übernehmen wir keine Haftung.
Ist die gelieferte Sache mangelhaft, leisten wir gegenüber Unternehmern zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung).
Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden
– bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
– bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie Arglist
– bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten)
– im Rahmen eines Garantieversprechens, soweit vereinbart
– soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
§ 8 – Verjährung
1. Ist der Auftraggeber Unternehmer so beträgt abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.
2. Die gesetzlichen Bestimmungen über dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB) bleiben hiervon unberührt.
§ 9 – Online-Streitbeilegung
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
§ 10 – Rechtswahl und Gerichtsstand
1. Ist der Auftraggeber Unternehmer gilt für alle Rechtsbeziehungen Gunter Walter Richtsatzverleih und dem Auftraggeber das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Geschäftssitz der Gunter Walter Richtsatzverleih in Radebeul.
§ 11 – Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Vielmehr wird die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzt, die in ihrer Auswirkung der unwirksamen Bestimmung nahe kommt.